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FG des Saarlandes Beschluss v. - 1 S 274/05

Gesetze: FGO § 139

Kostenerstattung setzt Kostenentstehung voraus

Leitsatz

Auch dann, wenn ein Beteiligter dem Grunde nach Kostenerstattung verlangen kann, setzt diese voraus, dass entsprechende Kosten angefallen sind. Das Gericht kann einen Nachweis der Kostenentstehung verlangen. Der Nachweispflicht genügt ein Beteiligter dann nicht, wenn er zum Nachweis gezahlter Anwaltskosten lediglich eine Kostenaufstellung (nicht aber z.B. eine Kostenrechnung des Rechtsanwalts mit Zahlungsnachweis) vorlegt.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 41/2006 S. 3437
UAAAC-14295

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