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BGH Beschluss v. - VII ZB 37/00

Gesetze: ZPO § 519

Leitsatz

Wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist kann eine Berufung nicht als unzulässig verworfen werden, bevor über einen Antrag auf Fristverlängerung entschieden worden ist.

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 1120 Nr. 22
UAAAC-03188

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