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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 9 K 2173/00

Gesetze: EStG § 10e Abs. 1EStG § 10 Abs. 3EStG § 10e Abs. 5a

Verfassungsmäßigkeit des § 10e Abs. 5a EStG

Leitsatz

Es verstößt nicht gegen das Grundgesetz, dass bei der Höhe der Einkunftsgrenzen des § 10e Abs. 5a EStG die Zahl der Kinder nicht berücksichtigt wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
UAAAB-42311

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