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Lexikon - Stand: 29.03.2023

DBA-Qualifikationskonflikte

Thorsten Wagemann

I. Auslegung der Doppelbesteuerungsabkommen

Im Rahmen der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) werden bei internationalen steuerlichen Sachverhalten zwischen zwei Staaten, in welchen potenziell beide Besteuerungsrechte ausüben können, Regelungen zur Aufteilung des Steuersubstrats aufgestellt. Dies dient insbesondere dazu, eine Doppelbesteuerung derselben Sachverhalte zu vermeiden.

DBA folgen eigenen Auslegungsregelungen; eine Auslegung nach dem innerstaatlichen Recht der Vertragsstaaten darf zunächst nicht erfolgen. Für DBA als völkerrechtliche Verträge gelten die Auslegungsregelungen des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge (WVK) v. . Soweit in den Abkommen auf das Recht der Anwenderstaaten (Art. 3 Abs. 2 OECD-MA 2017, sog. einvernehmliche Auslegung) verwiesen wird, gilt die sog. abkommensautonome Auslegung, die vom innerstaatlichen Recht der Vertragsstaaten unbeeinflusst ist.

Was aber, wenn die Vertragsstaaten sich über die Auslegung bestimmter Begrifflichkeiten im Abkommen uneins sind und zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen? Hierbei geht es um die zutreffende Anwendung von Begriffen oder Rechtsinstituten, die dem nationalen Recht entstammen und im Abkomm...