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Einkommensteuer | Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften durch Handel mit Kryptowährungen – Gewährung von Aussetzung der Vollziehung
Der
lässt sich wie folgt zusammenfassen: Ob
Erträge aus Geschäften mit Kryptowährungen als steuerpflichtige private
Veräußerungsgewinne i. S. des § 22 Nr. 2 i. V. mit
§ 23 Abs. 1
EStG zu qualifizieren sind, ist fraglich. Ebenso ist
unsicher, ob eine Besteuerung solcher Einkünfte in Bezug auf jegliche
Kryptowährungen ohne genaue Prüfung überhaupt angenommen werden kann.
Der bislang nicht veröffentlichte Beschluss des FG Nürnberg stellt die Entscheidung des ( NWB SAAAH-30297), wonach keine Zweifel an der Steuerpflicht solcher Einkünfte bestünden, sehr deutlich in Frage. [i]Frank/Utz, Vermögensgegenstand und Wirtschaftsgut (HGB, EStG), infoCenter, NWB FAAAB-14465 Genau zu prüfen ist, welche Kryptowährungen tatsächlich betroffen sind und ebenso, ob Kryptowährunge...