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Unverzinsliche Darlehen eines Angehörigen sind abzuzinsen
Das Darlehen muss aber einem Fremdvergleich standhalten
Der VI. Senat des BFH hat dazu Stellung genommen, ob ein unverzinsliches, nicht gesichertes und zunächst mündlich gegebenes betriebliches Darlehen, dass ein Angehöriger einem Gewerbetreibenden, einem Land- und Forstwirt oder einem Selbständigen gewährt, einem Fremdvergleich standhält und nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG abzuzinsen ist, so dass sich der Gewinn erhöht.
Ehefrau gewährt dem Ehemann mehrere Darlehen
Der Ehemann erzielte in den Streitjahren (2005 und 2006) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb sowie aus selbständiger Arbeit und Kapitalvermögen, die Ehefrau Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung sowie aus privaten Veräußerungsgeschäften (2005). Die Ehefrau stellte demS. 4 Ehemann am Geldbeträge, die sie aus privaten Verkäufen erzielt hatte, für den Gewerbebetrieb und für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zur Verfügung. In der Bilanz zum wurde letzterer Betrag als Einlage erfasst. In den Bilanzen des Gewerbebetriebs zum und des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs für das Wirtschaftsjahr 2006/07 wurden die beiden Geldbeträge demgegenüber als Darlehen ausgewiesen.,
Im Rahmen der en...