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Grundsätzliche Hinweise zum Krankenkassenwahlrecht vom 22.11.2016
Einleitung
Seit der Einführung der freien Krankenkassenwahl für alle Versicherten durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz) vom (BGBl. I S. 2266) zum wird mit den §§ 173 bis 175 SGB V der Regelungsrahmen für ein innerhalb der wettbewerblich ausgerichteten GKV für alle Krankenkassen gleichermaßen und einheitlich anzuwendendes Krankenkassenwahlrecht der Mitglieder der GKV beschrieben. Ausgehend von der Intention, diese Regelungen unter den Krankenkassen einvernehmlich auszulegen, hatten bereits die ehemaligen Spitzenverbände der Krankenkassen eine Gemeinsame Verlautbarung zum Krankenkassenwahlrecht erstmalig am gefasst und anschließend regelmäßig an die zwischenzeitlichen rechtlichen Veränderungen angepasst. Die zuletzt veröffentlichte Gemeinsame Verlautbarung trägt das Datum .
Mit den vorliegenden Grundsätzlichen Hinweisen übernimmt der GKV-Spitzenverband die Aufgabe, zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsanwendung bei der Umsetzung der Regelungen über das Krankenkassenwahlrecht den Krankenkassen die Auslegungshinweise an die Hand zu geben.
Im Rahmen der vorliegend...