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StuB Nr. 6 vom Seite 229

Das Anti Tax Avoidance Package der EU-Kommission

Hinreichende Umsetzung der OECD-Abschlussberichte zu BEPS?

Christian Kahlenberg, M.Sc.

Die EU-Kommission hat am einen Entwurf für ein Maßnahmenpaket mit dem Ziel publiziert, die am veröffentlichten Empfehlungen der BEPS-Abschlussberichte von OECD/G20 europaweit umzusetzen. Das sog. Anti Tax Avoidance Package der Kommission enthält insbesondere eine Anti-BEPS-Richtlinie. Der Vorschlag umfasst neben den Aktionspunkten 2, 3 und 4, eine Switch-Over-Klausel, Regelungen zur Wegzugsbesteuerung sowie eine allgemeine Missbrauchsvorschrift. Inwieweit hierin die Gedanken der OECD hinreichend ihren Niederschlag finden, wird vorliegend skizziert.

van Lück, BEPS-Abschlussberichte der OECD/G20 im Überblick, IWB 20/2015 S. 758 NWB YAAAF-06377

Kernaussagen
  • Mit dem Vorschlag einer Anti-BEPS-Richtlinie zielt die EU-Kommission auf die Umsetzung der OECD-Empfehlungen im Rahmen der Aktionspunkte 2, 3 und 4 sowie die flächendeckende Einführung einer Switch-Over-Klausel, Regelungen zur Wegzugsbesteuerung und allgemeinen Missbrauchsvorschrift ab.

  • Teilweise weicht der Entwurf der Anti-BEPS-Richtlinie inhaltlich erheblich von den OECD-Empfehlungen ab. Gleichwohl steht es den Staaten frei, die konkreten Empfehlungen der OECD zu berücksichtigen, weil die Anti-BEPS-Richtlinie lediglich einen Mindeststandard darst...