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NWB Nr. 38 vom Seite 2787

Neue Verwaltungsanweisungen zur Abgabenordnung

AEAO-Änderungen im Januar und Juli 2015

Michael Baum

[i]BMF, Schreiben vom 14. 1. 2015 (BStBl 2015 I S. 76) und vom 22. 7. 2015 (BStBl 2015 I S. 571)Der Anwendungserlass zur AO – AEAO – wird vom BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder regelmäßig halbjährlich aktualisiert und ergänzt, um auf aktuelle Rechtsentwicklungen und neue BFH-Rechtsprechung möglichst zeitnah zu reagieren. Im Folgenden werden die für die Praxis bedeutsamen Änderungen des AEAO durch die (BStBl 2015 I S. 76) und vom (BStBl 2015 I S. 571) erläutert.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Zuständigkeit für gesonderte Gewinnfeststellungen (§§ 18, 19, 180 AO)

[i]Zuständigkeit für gesonderte Gewinnfeststellungen Erzielt ein Steuerpflichtiger Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 13 bis 14a EStG), Gewerbebetrieb (§§ 15 bis 17 EStG) oder einer freiberuflichen Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2788EStG), sind diese Einkünfte nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AO gesondert festzustellen, wenn der Wohnort und der Betriebs-/Tätigkeitsort des Steuerpflichtigen auseinanderfallen und diese Orte im Zuständigkeitsbereich verschiedener Finanzämter liegen. Der durch das Zollkodex-Anpassungsgesetz in § 180 Abs. 1 AO neu eingefügte Satz 2 enthält eine ausdrückliche Zuständigkeitsbestimmung für „Wechselfälle“: bei Bestimmung der örtl...