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Belehrung des Mandanten in der Krise
Die Frage der Haftung des Steuerberaters in der Krise des Mandanten ist ein „Dauerbrenner“. Zur eigenen Absicherung sollten Steuerberater Aufträge und „Krisengespräche“ dokumentieren bzw. protokollieren und Mandanten schriftlich über ihre Pflichten belehren. Das folgende Musterschreiben verdeutlicht, wie eine solche „Belehrung“ formuliert werden kann.
Mehr zum Thema im Aufsatz von Nickert/Kühne, "Neues BGH-Urteil zur Haftung des Beraters bei Insolvenzreife der Mandanten", NWB-BB 6/2014 S. 188