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Die Honorierung für Rat, Auskunft und Erstberatung
Grundsätze und Änderungen durch die Steuerberatervergütungsverordnung
[i]Zur Steuerberatungsvergütungsverordnung Berners, NWB 48/2012 S. 3882Ein Großteil der Tätigkeiten eines Steuerberaters liegt in seinen Beratungsleistungen. Diese sind nach § 21 StBVV abzurechnen. Im Rahmen der Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung zum wurde auch diese Vorschrift geändert. Die Neuerungen betreffen die Erstberatung sowie die steuerstrafrechtliche und bußgeldrechtliche Beratung oder Auskunftserteilung [i]Charlier/Berners, Praxiskommentar zur Steuerberatergebührenverordnung, 3. Aufl. 2011, NWB Verlag Herne ISBN: 978-3-482-51363-3 und die Leistung in sonstigen Angelegenheiten, in denen die Gebühr nicht nach dem Gegenstandswert berechnet wird. Bei der Erstberatungsgebühr erfolgte höhenmäßig eine Anpassung an das Rechtsanwaltsvergütungesetz (RVG).
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) kann unter der NWB DokID NWB PAAAB-04626 eine alphabetische Auflistung der wichtigsten Vergütungstatbestände und unter der NWB DokID NWB UAAAE-23481 eine Synopse zur StBVV aufgerufen werden.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Die „normale” Beratungsleistung
Der Steuerberater erhält für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt, eine Gebühr i. H. von 1/10 – 10/10 der vollen Gebühr nach Tabelle A (§ 21 Abs. 1 Satz 1 StBVV).