Stiftungen und Erbschaftsteuer
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Die Gründung von Stiftungen hat in den vergangenen Jahren beachtlich zugenommen. Der Gedanke privaten Stiftens und die Tätigkeit der Stiftungen sowie das bürgerschaftliche Engagement gewinnen somit offensichtlich immer mehr an Bedeutung. Jedoch nur gemeinnützige Stiftungen (und Vereine) kommen grds. in den Genuss von vollständigen Steuerbefreiungen. Aber auch für die übrigen Stiftungen greifen je nach Gestaltung zahlreiche begünstigende Regelungen.
Damit konform gehen die Verbesserungen der steuerlichen Verhältnisse im gemeinnützigen Sektor. So erfolgten im Jahre 2000 und 2007 Reformierungen von erheblicher Auswirkung.
Einen Gesamtüberblick bietet
die nachfolgende Übersicht, die die erbschaft- und schenkungsteuerlichen
Aspekte bei Stiftungen zusammenfasst. Grundlage dieser Übersicht ist der
Beitrag in der NWB-EV 3/2010 von Höne (vgl.
NWB-EV
3/2010 S.102)
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Fundstelle(n):
TAAAD-37234