Bekanntmachung des Musters für die Lohnsteuer-Anmeldung 2008
Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2008 ist gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes bestimmt worden. Das Vordruckmuster und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung” werden hiermit bekannt gemacht. Das Vordruckmuster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe automatischer Einrichtungen ausgefüllt werden (vgl. BStBl 2004 I S. 475).
Bundesministerium der Finanzen v. - IV C 5 - S 2533/07/004
Fundstelle(n):
StBW 2007 S. 10 Nr. 18
TAAAC-53758