Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bewertungseinheiten – Bestimmung des Anwendungsbereichs von § 5 Abs. 1a EStG n. F.
Analyse der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen anhand konkreter Bilanzierungsvorfälle
Welches Ziel verfolgt § 5 Abs. 1a EStG?
Inwieweit wird dieses Ziel erreicht?
Wie ist das Verhältnis zum allgemeinen Maßgeblichkeitsgrundsatz?
§ 5 Abs. 1a EStG n. F. stellt eine steuerbilanzielle Spezialregelung für sog. Bewertungseinheiten dar, mit der eine unmittelbare Verknüpfung der handelsrechtlichen Bilanzierungspraxis mit der steuerlichen Gewinnermittlung hergestellt werden soll. In dem Beitrag wird untersucht, ob und inwieweit durch die gesetzliche Regelung das angestrebte Ziel einer gleichlaufenden Bilanzierung von Bewertungseinheiten in Handels- und Steuerbilanz erreicht wird. Die Untersuchung basiert dabei auf unterschiedlichen Geschäftsvorfällen aus der Besteuerungspraxis und arbeitet Unklarheiten der gesetzlichen Neuregelungen heraus.
I. Einleitung
Mit § 5 Abs. 1a EStG i. d. F. des „Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen” vom wurde eine steuerbilanzielle Spezialregelung für sog. Bewertungseinheiten geschaffen. Mit der neuen Vorschrift soll eine unmittelbare Verknüpfung der handelsrechtlichen Bilanzierungspraxis mit der steuerlichen Gewinnermittlung hergestellt werden. Zugleich soll nach der Gesetzesbegründung einer weiteren Differen...