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BFH Urteil v. - V R 26/93

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war früher Bürovorsteher einer Rechtsanwaltssozietät. Bei dieser hatte sich die (spätere) Erblasserin des öfteren vom Kläger über die Erstellung von Testamenten beraten und auch ihr Testament vom ... Februar 1976 entwerfen lassen. Der Kläger kannte daher ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse. Am ... September 1980 ordnete die Erblasserin in Ergänzung zum notariellen Testament vom ... Februar 1976 Testamentsvollstreckung an und bestimmte den Kläger zum Testamentsvollstrecker. 1983 verstarb die Erblasserin. Der -- krankheitsbedingt aus dem Berufsleben ausgeschiedene -- Kläger nahm das Amt des Testamentsvollstreckers an und erhielt am 3. Januar 1984 das Testamentsvollstreckerzeugnis durch das Nachlaßgericht.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 938
BFH/NV 1996 S. 938 Nr. 12
TAAAB-38546

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