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Einfaches Zeugnis – Muster
Einfaches Zeugnis
Das Schlusszeugnis kann als einfaches oder qualifiziertes Zeugnis vom Arbeitnehmer verlangt werden, vgl. § 630 BGB. Der Arbeitnehmer darf frei wählen. In der Regel wird ein qualifiziertes Zeugnis verlangt. Kennzeichen ist die Beurteilung von Leistung und Führung (Sozialverhalten). Das einfache – und eher unübliche – Zeugnis enthält dagegen nur Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung des Arbeitnehmers. Auch wenn das einfache Zeugnis ein „Zeugnis light“ ist, müssen die üblichen formalen Anforderungen eingehalten werden: Das Zeugnis wird schriftlich erteilt; ein Zeugnis per E-Mail ist also nicht zulässig. Das äußere Erscheinungsbild muss ordentlich sein (Briefbogen des Arbeitgebers, keine Rechtschreibfehler, keine Flecken, lesbarer Schriftgrad). Das Zeugnis wird vom Arbeitgeber (oder einem Vertreter) unterschrieben.
Mehr zum Thema Arbeitszeugnis sowie weiterführende Informationen im infoCenter.
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