Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen
grunderwerbsteuerlichen Beurteilung des Erwerbs eines Miteigentumsanteils
an einem Grundstück und des Erwerbs eines Gesellschaftsanteils
Leitsatz
Der
Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück und der Erwerb
eines Gesellschaftsanteils einer Personengesellschaft oder einer
Kapitalgesellschaft unterscheiden sich sowohl in rechtlicher als
auch wirtschaftlicher Weise, weshalb die Grunderwerbsteuerpflicht
des Erwerbs eines Miteigentumsanteils und die Grunderwerbsteuerfreiheit
des Erwerb von Anteilen an einer Gesellschaft bis zur Grenze von
weniger als 95% der Anteile keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung
darstellt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 1578 Nr. 18 ErbStB 2018 S. 356 Nr. 12 UVR 2019 S. 6 Nr. 1 SAAAG-93724
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