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Arbeitshilfe März 2018

Interview mit Gerichtsvollzieher Detlef Hüermann

Von Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe; Leipzig

Detlef Hüermann ist seit 32 Jahren Gerichtsvollzieher in Münster und Bundesgeschäftsführer des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes e.V. (DGVB, www.dgvb.de). Vollstreckungsschutzanträge begegnen ihm in der Praxis nur selten – in den letzten sieben bis acht Jahren war beispielsweise kein einziger dabei. Im Interview erklärt Hüermann Abläufe und Besonderheiten einer Räumung.

Zwangsräumungen gehören zum Berufsalltag eines jeden Gerichtsvollziehers. Wie viele waren es bisher bei Ihnen?

In jedem Jahr fallen bei mir ungefähr fünf bis zehn Räumungen an. Insgesamt dürften es bisher zwischen 200 und 300 Räumungen gewesen sein, die ich durchgeführt habe.

Neben Kindeswegnahmen zählen Zwangsräumungen sicher zu den belastendsten Aufgaben Ihres Berufsstandes.

Das ist richtig, aber insbesondere junge Berufsanfänger werden insoweit gut vorbereitet. In der achtmonatigen Phase ihrer praktischen Ausbildung ist jeder künftige Gerichtsvollzieher bei einer Räumung dabei. Ich halte es beispielsweise so, dass ich mich im Hintergrund halte und schaue, dass der- oder diejenige die Räumung einschließlich aller vorbereitenden Maßnahmen am Räumungstag auch vollständig selbst durchführt bzw. leitet. Der- oder die...