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Besteuerung eines durch Erbanfall erworbenen Pflichtteilsanspruchs
Anmerkungen zum
Der II. [i]BFH, Urteil vom 7.12.2016 - II R 21/14 NWB WAAAG-41507 Senat des BFH bestätigt im Urteil vom - II R 21/14 NWB WAAAG-41507 zu Recht die Auffassung des NWB NAAAE-41837), wonach ein vom Erblasser nicht geltend gemachter Pflichtteilsanspruch zu dessen Nachlass gehört und deshalb beim Erben der Besteuerung aufgrund Erbanfalls unabhängig davon unterliegt, ob der Erbe seinerseits den Pflichtteilsanspruch geltend macht. Zutreffend wird hierbei zwischen den beiden Varianten eines Erwerbs von Todes wegen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 erste und dritte Alternative ErbStG differenziert.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Sachverhalt
Die [i]Zwei ErbfälleEheleute E und F hatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1363 ff. BGB) gelebt. Nachdem F im April 2008 verstorben war, hatte E das ihm angefallene Erbe ausgeschlagen (§§ 1942 ff. BGB). Erbe der F war sodann D geworden. E verstarb im September 2008. Sein Alleinerbe wurde der Kläger (K).
Den [i]Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs durch Kinfolge der Erbausschlagung des E in dessen Person entstandenen und nach seinem Tod auf K übergegangenen Pflichtteilsanspruch hinsichtlich des Nachlasses der F in Höhe von 400.000 € hatte K zunächs...