Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 7e Bewertungsfreiheit für Fabrikgebäude, Lagerhäuser und landwirtschaftliche Betriebsgebäude (weggefallen)
Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Die Regelung sah Begünstigungen für Fabrikgebäude, Lagerhäuser und landwirtschaftliche Betriebsgebäude von bestimmten Steuerpflichtigen vor. Begünstigt waren Verfolgte, Flüchtlinge und Vertriebene, die ihre frühere Erwerbsgrundlage verloren hatten, einen eigenen gewerblichen Betrieb führten und den Gewinn nach § 5 EStG ermittelten. Vorgesehen waren Sonderabschreibungen im Jahr der Herstellung und in dem darauffolgenden Wirtschaftsjahr bis zu jeweils 10 % der Herstellungskosten.
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
2Die Vorschrift hat keine aktuelle Bedeutung mehr. Sie galt für Gebäude, die vor dem fertiggestellt worden sind. Das JStG 1996 hob § 7e EStG auf.