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Neuregelung der Erbschaftsteuer: Kabinettsbeschluss der Bundesregierung
[i] Pressemitteilung des BMF Nr. 25/2015 vom 8. 7. 2015 Nachdem das BMF am den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des ErbStG an die Rechtsprechung des , BStBl 2015 II S. 50) vorgelegt hatte (Kernpunkte: Aufgriffsgrenze bei Lohnsummenklausel, Neuabgrenzung des begünstigten Vermögens unter Rückgriff auf einen sog. Hauptzweckansatz, Vermögenskonsolidierung zur Vermeidung missbräuchlicher Gestaltungen, Verschonungsbedarfsprüfung beim Erwerb großer Betriebsvermögen mit optionalem Abschmelzmodell; s. ausführlich hierzu Eisele, sowie ), hat nunmehr das Bundeskabinett am den entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Da dieser Gesetzentwurf in Teilen vom Referentenentwurf abweicht, werden die signifikanten Modifikationen nachfolgend beleuchtet.
I. Bagatell- und Flexibilisierungsregelung bei der Lohnsummenklausel
[i]Flexibilisierungsklausel wird ausgedehnt Die bereits im Referentenentwurf (§ 13a Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 ErbStG-E) verankerte Regelung, wonach Kleinst- und Kleinbetriebe von der Lohnsummenregelung durch Absenken der bisher bei 20 Bes...