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Übles Gezerre um die Steuerbilanz
I. Die Ausgangslage
Lost in confusion – so mag man das Erscheinungsbild der Walstatt nach der Schlacht um die Steuergesetzgebung Ende des vergangenen Jahres umschreiben . Wohin die Reise mit den nicht verabschiedeten Gesetzen geht, weiß man nicht, aber auch „halbgesetzliche” Regeln, wie die Einkommensteuerrichtlinien, sind einstweilen auf der Strecke geblieben. Die ganzen unbewältigten Restanten halten das Gesetzgebungsorgan nicht von weiteren Aktivitäten ab. Im Bilanzsteuerrecht sind drei Entwicklungen darstellenswert.
II. Abschreibung auf Gesellschafterdarlehen
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts vorgelegt. Dieses Vehikel will nun der Bundesrat zur Einfügung einer Korrektur des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG verwenden. Dahinter verbirgt sich ein Urteil des X. BFH-Senats , das mit einer zweifelhaften Auffassung der Finanzverwaltung bezüglich der Teilwertabschreibung auf Gesellschafterdarlehen im einkommensteuerlichen Betriebsvermögen aufgeräumt hat.
Mit seinem Prüfungsvorschlag will der Bundesrat die gesetzgeberische Fehlkalkulation bereinigen, wonach der wirtschaftliche Zusammenhang in § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nach dem Veranlassungsprinzip eindeutig ausgelegt werden kön...