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Unfallkosten
1. Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit
LS- SV-Der Arbeitgeber kann die Kosten, die dem Arbeitnehmer zur Beseitigung eines Unfallschadens an seinem privaten Kfz entstehen, steuer- und beitragsfrei ersetzen, wenn die Unfallkosten lohnsteuerlich den Reisekosten zugerechnet werden können; das heißt, dass die Unfallkosten anlässlich einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit entstanden sind.
LS- SV-Zu den Unfallkosten gehören insbesondere die Reparaturaufwendungen für das private Kfz des Arbeitnehmers. Ebenso Schadensersatzleistungen, die der Arbeitnehmer unter Verzicht auf die Inanspruchnahme seiner gesetzlichen Haftpflichtversicherung selbst getragen hat (z. B. Reparaturkosten am gegnerischen Fahrzeug). Entsprechendes gilt für eine Wertminderung, wenn der Arbeitnehmer sein unfallbeschädigtes Fahrzeug nicht reparieren lässt. Im Falle einer Reparatur werden aber nur die tatsächlichen Reparaturkosten berücksichtigt. Es kommt nicht darauf an, ob der Unfall durch einen bewussten oder leichtfertigen Verstoß gegen Verkehrsvorschriften durch den Arbeitnehmer verursacht worden ist. Ausnahme: Für den Eintritt des Unfalls sind – trotz beruflich veranlasster Fahrt – ausnahmsweise priv...