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BilMoG: Bilanzierung von Generalüberholungen nach IFRS sowie nach HGB a. F. und n. F.
Durch den am veröffentlichten Regierungsentwurf des BilMoG wird auch die Rückstellungsbilanzierung überarbeitet und verändert. So sind künftig Kostensteigerungen zu berücksichtigen und Rückstellungen mit Laufzeiten von über einem Jahr abzuzinsen. Auch werden Aufwandsrückstellungen im Wesentlichen abgeschafft – als Ausnahmen passivierungspflichtig verbleiben die unterlassene Instandhaltung, die innerhalb von drei Monaten nachgeholt wird, sowie die unterlassene Abraumbeseitigung.
Prinzipiell soll durch das BilMoG auch eine Annäherung an die IFRS stattfinden, in denen Aufwandsrückstellungen keinen Raum haben. Führt jedoch eine Abschaffung der Aufwandsrückstellungen gemäß § 249 Abs. 2 HGB tatsächlich zu einem Gleichklang mit der IFRS-Bilanzierung? Dieser Frage geht die folgende Fallstudie am Beispiel der Generalüberholung nach.
I. Sachverhalt und Aufgabe
Das Beratungsunternehmen BankHelp erwirbt Anfang des Jahres 01 ein Flugzeug, um seine Kunden vor Ort besser betreuen zu können. Der Kaufpreis beträgt 2.680 T€, die Nutzungsdauer acht Jahre. Alle zwei Jahre muss eine Generalüberholung des Flugzeugs durchgeführt werden, da das Unternehmen ansonsten keine Flug...