Zahlungen aufgrund eines
auf § 69 AO gestützten Haftungsbescheides im Falle der Geschäftsführerhaftung
nachträgliche Werbungskosten Beschlagnahme keine Vereinnahmung im Sinne des § 11 Abs.
2 Satz 1 EStG
Leitsatz
1. Zahlungen
aufgrund eines auf § 69 AO gestützten Haftungsbescheides sind im
Falle der Geschäftsführerhaftung grundsätzlich (nachträgliche) Werbungskosten,
wenn die haftungsauslösende Pflichtverletzung während der Tätigkeit
als Gesellschafter-Geschäftsführer verursacht wurde und ein objektiver
Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und der beruflichen
Tätigkeit besteht, da in diesem Falle die Haftungsinanspruchnahme
nicht auf der Stellung als Gesellschafter, sondern ausschließlich
auf dem Verhalten als Geschäftsführerin beruht.
2. Die Beschlagnahme eines
Gegenstandes im Sinne der §§ 111b, 111c StPO führt zu keiner Vermögensverschiebung
im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG, da es sich hierbei lediglich
um eine Sicherungsmaßnahme handelt, die nicht zum Verlust der wirtschaftlichen
Verfügungsmacht, sondern lediglich zu einer Einschränkung der rechtlichen
Verfügungsmacht führt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): StuB-Bilanzreport Nr. 21/2023 S. 873 RAAAJ-46465
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