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Erbschaftsteuer | Optionsverschonung bei einheitlicher Schenkung mehrerer KG-Anteile (FG)
Die Verwaltungsvermögensquote bei
der einheitlichen Schenkung mehrerer Kommanditanteile ist für jeden Anteil
gesondert zu ermitteln. Der Antrag auf Optionsverschonung nach
§ 13a Abs. 8
ErbStG a.F. kann nur einheitlich für die gesamte Schenkung
gestellt werden (;
Revision anhängig BFH-Az. II R 25/20).
Sachverhalt: Die Mutter der Klägerin schenkte ihr im Jahr 2010 Anteile an vier Kommanditgesellschaften. Nach den gesonderten Feststellungen der Anteilswerte lagen die Verwaltungsvermögensquoten für drei Anteile unter 10 % und für einen Anteil über 10 %. Die Klägerin beantragte die vollständige Steuerbefreiung nach § 13a Abs. 8 ErbStG a.F. (sog. Optionsverschonung). Diese gewährte das FA nur im Hinblick auf die drei Kommanditanteile, deren Verwaltungsverm...