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Online-Nachricht - Donnerstag, 14.03.2019

Einkommensteuer | Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer (BMF)

Das BMF hat die gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur steuerlichen Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer veröffentlicht ( 3-S233.4/187 u.a.).

Danach gilt für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrades durch den Arbeitgeber - oder auf Grund des Dienstverhältnisses durch einen Dritten - an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung vorbehaltlich der Regelung des § 3 Nummer 37 EStG für die Bewertung dieses zum Arbeitslohn gehörenden geldwerten Vorteils Folgendes:

Nach § 8 Absatz 2 Satz 10 EStG wird als monatlicher Durchschnittswert der privaten Nutzung (einschließlich Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG und Familienheimfa...

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