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Neuerungen durch DRS 26 und DRS 27
Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
Am schloss das DRSC sein Projekt zur Überarbeitung der Regelungen zur Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen mit den verabschiedeten DRS 26 und DRS 27 ab. Nach deren Veröffentlichung durch das BMJV tragen diese Standards die Vermutung in sich, Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung zu sein. DRS 26 und DRS 27 beschäftigen sich neben der Abgrenzung der assoziierten Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen insbesondere mit der Technik der equity- sowie Quotenkonsolidierung. Hierbei werden eine Reihe von Zweifelsfragen behandelt und im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen praktikable Lösungsvorschläge entwickelt. Hervorzuheben sind weiterhin die Konzernanhangangaben, die – im Unterschied zu den vorausgehenden DRS 8 und DRS 9 – deutlich stärker an die handelsrechtlichen Vorgaben angelehnt sind.
Kirsch, E-DRS 35 Anteilmäßige Konsolidierung, StuB 7/2018 S. 237 NWB BAAAG-80161, und E-DRS 34: Assoziierte Unternehmen, StuB 6/2018 S. 217 NWB YAAAG-78319
Welche Inhalte behandeln DRS 26 und DRS 27?
Auf welche Änderungen des DRS 26 ist besonders hinzuweisen?
Was ist bei DRS 27 zu beachten?
I. Einführung
[i]Theile, Anteilmäßige Konsolidierung/Quotenkonsolidierung (HGB), infoCenter NWB GAAAE-79825Kirsch, Assoziiertes Unternehmen (HGB, IFRS), infoCenter NWB RAAAC-45530 Am verabschiedete das DRSC auf der 38. Sitzu...