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Abtretung von Forderungen
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Werden Forderungen abgetreten, spricht man auch vom Factoring. Es ist definiert als der Verkauf von Kundenforderungen durch den leistenden Unternehmer an einen gewerbsmäßig tätigen Factoring-Unternehmer. Factoring dient als Finanzierungsinstrument dem Ziel, dem leistenden Unternehmer unabhängig von der Zahlungsmoral seines Kunden Liquidität zu verschaffen.
Der Beitrag stellt die umsatzsteuerrechtlichen Grundsätze zur Behandlung von Forderungsabtretungen dar und gibt Hinweise zu zutreffenden Buchung aus der Sicht des Forderungsverkäufers und des Forderungskäufers.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1200 | Bank |
1400 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1410 | Forderungen aus Factoringleistungen |
1576 | Abziehbare Vorsteuer 19 % |
1776 | Umsatzsteuer 19 % |
2400 | Forderungsverluste (übliche Höhe) |
2709 | Sonstige Erträge unregelmäßig |
4900 | Sonstige betriebliche Aufwendungen |
8400 | Erlöse 19 % USt |
1.2 SKR 04
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1200 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1210 | Forderungen aus Factoringleistungen |
1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % |
1800 | Bank |
3806 | Umsatzsteuer 19 % |
4400 | Erlöse 19 % USt |
4839 | Sonstige Erträge unregelmä... |