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Rückstellungen – Abzinsung
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind handelsrechtlich zum Bilanzstichtag abzuzinsen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und im Falle sonstiger Rückstellungen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt.
Steuerrechtlich sind Rückstellungen für Verpflichtungen (von wenigen Ausnahmen abgesehen) mit einem Zinssatz von 5,5 % p. a. abzuzinsen. Pensionsrückstellungen sind mit 6 % p. a. abzuzinsen.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige Rückstellungen | 0970 | Sonstige Rückstellungen |
0973 | Rückstellungen für Abraum- und Abfallbeseitigung | |
0974 | Rückstellungen für Gewährleistungen (Gegenkonto 4790) | |
0976 | Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften | |
0977 | Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten | |
0961 | Urlaubsrückstellungen | |
0966 | Rückstellungen zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten | |
0979 | Rückstellungen für Umweltschutz | |
Zinsen und ähnliche Aufwe... |