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Grenzüberschreitende rechtsträgerexterne Verlustnutzung
Ansatzpunkte für deutsche Kapitalgesellschaftskonzerne
Zahlreiche deutsche Unternehmen mit internationaler Geschäftstätigkeit erzielen Verluste bei einer Tochtergesellschaft in einem Staat, während Steuern auf Gewinne einer Gesellschaft in einem anderen Staat entrichtet werden, ohne dass eine Gewinn- und Verlustverrechnung zwischen diesen Gruppenunternehmen zulässig ist. Grund ist die binnenwirtschaftliche Orientierung vieler Steuersysteme, die regelmäßig keine grenzüberschreitende Gewinn- und Verlustverrechnung zulassen. Hinzu tritt, dass nach dem Steuerrecht vieler Staaten Verluste und Gewinne steuerlich asymmetrisch behandelt werden. Dies zeigt sich z. B. in den weitverbreiteten zeitlichen Verlustvortragsbeschränkungen, in Change of Control-Regelungen beim Anteilsverkauf (vergleichbar mit § 8c KStG), in Schedulenbesteuerungssystemen (keine Verrechnung von financing losses mit operating income) oder bei den in fast allen Staaten bestehenden steuerlichen Verrechnungsschranken für Zinsaufwand. Als Folge entrichten viele deutsche Unternehmensgruppen bei Gesamtbetrachtung Steuern auf ein Ergebnis, das in dieser Höhe nicht erzielt wurde. Der folgende Beitrag zeigt aus Sicht der Gestaltungspraxis für den Kapitalges...