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WPK zur Neuordnung der Aufsichtsstruktur durch die EU-Reform der Abschlussprüfung
Die kürzlich in Kraft getretene EU-Reform der Abschlussprüfung regelt u. a. eine Neuordnung der Struktur der Abschlussprüfer-Aufsicht in den EU-Mitgliedstaaten. Mit Blick auf die Umsetzung in Deutschland hat die WPK mit Meldung vom (http://bit.ly/1s8d6es) zu zwei wesentlichen Aspekten dieser Neuordnung wie folgt Stellung bezogen:
Delegation von Kompetenzen von der öffentlichen Aufsicht auf eine andere Stelle:
Die Aufsicht über alle Abschlussprüfer obliegt zukünftig grundsätzlich der berufsstandsunabhängigen Stelle. In Deutschland obliegt diese Funktion seit dem Jahr 2005 der APAK. Die für alle Abschlussprüfer geltende novellierte Abschlussprüferrichtlinie regelt auch, dass die EU-Mitgliedstaaten jede der Aufgaben der zuständigen Behörde auf eine andere gesetzlich benannte oder ermächtigte Ste...