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Finanzgericht Köln Urteil v. - 4 K 2882/07 EFG 2010 S. 1683 Nr. 20

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 Satz 1, EStG § 9 Abs 1 Nr 5

Arbeitnehmer: Flug- und Fahrtkosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

Leitsatz

1) Im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung anfallende Flug- und Fahrtkosten, die ein Ehegatte aufwendet, um den anderen Ehegatten an dessen Beschäftigungsort aufzusuchen, sind keine Aufwendungen für Familienheimfahrten i. S. des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG.

2) Ein Abzug dieser Aufwendungen kommt nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG in Betracht, setzt aber voraus, dass der andere Ehegatte aus beruflichen Gründen an einer Familienheimfahrt gehindert ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 9 Nr. 1
EFG 2010 S. 1683 Nr. 20
EStB 2011 S. 118 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 35/2010 S. 2760
StBW 2010 S. 676 Nr. 15
RAAAD-46123

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