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BBEV Nr. 6 vom Seite 184

Novelle des Investmentgesetzes

Gesetzentwurf sieht mehr Wettbewerb und Transparenz vor

von Michael Rinas, Nürnberg

Die Bundesregierung hat im Anschluss an den im Januar 2007 veröffentlichten Diskussionsentwurf zur Änderung des Investmentgesetzes und anderer relevanter Gesetze am den Entwurf des Investmentänderungsgesetzes (InvG-E) beschlossen und zur Abstimmung in den Deutschen Bundestag eingebracht. Infolge der Föderalismusreform zählt das Investmentgesetz nicht mehr zu den Gesetzen, die der Zustimmung des Bundesrats bedürfen, so dass ein Inkrafttreten des Gesetzes bis Juli 2007 zumindest denkbar ist. Der vorliegende Gesetzentwurf ist seit dem Investmentmodernisierungsgesetz v. die größte Rechtsänderung für inländische und ausländische Investmentvermögen in Deutschland. Der Beitrag beschreibt daher die wesentlichen Änderungen nach dem Gesetzentwurf und mögliche Auswirkungen für die Vermögens- und Anlageberatung.

I. Überblick

Der nunmehr vorliegende Gesetzentwurf gilt nach Auffassung der Bundesregierung als eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie für investmentrechtliche Vermögensmassen 85/611/EWG (sog. OGAW-Richtlinie). Der Gesetzgeber zieht damit die Konsequenz aus der Kritik am Investmentmodernisierungsgesetz aus dem Jahr 2003, mit dem Investmentgesetz und dem Investmentsteuergesetz mehr geregelt zu haben, als zum damaligen Zeit...