BMF - IV C 5 - S 2361 - 34/06 I A 5 - Vw 7430/04/0002

Automation in der Steuerverwaltung;
Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchensteuer in 2007

Bezug: (BStBl 2005 I S. 962)

Mit Wirkung ab 2007 wird der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer geändert. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird hiermit der nach § 39b Abs. 8 EStG aufzustellende Programmablaufplan bekannt gemacht. Der Programmablaufplan berücksichtigt den für 2007 geltenden Tarif in der durch das Steueränderungsgesetz 2007 geltenden Fassung des § 32a EStG. Des Weiteren berücksichtigt der Programmablaufplan die für das Jahr 2007 geltende Beitragsbemessungsgrenze für die Berechnung der Vorsorgepauschale und die Rundung der Vorsorgepauschale nach dem Vergleichsrecht 2004.

Hinsichtlich des Arbeitnehmeranteils zur Rentenversicherung berücksichtigt der Programmablaufplan 2007 die vorgesehene Erhöhung des Arbeitnehmeranteils zur Rentenversicherung für 2007 von 9,75 v.H. auf 9,95 v.H. Sollte sich im Gesetzgebungsverfahren noch eine Änderung ergeben, wäre der Programmablaufplan entsprechend anzupassen.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.

Anlage Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer in 2007

Stand:

Das Programm bietet die Möglichkeit, die Werte von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer in Euro maschinell zu berechnen. Das Programm kann als Unterprogramm in ein Lohnabrechnungsverfahren eingefügt werden, wenn die unter 3.1 beschriebenen Eingangsparameter zur Verfügung gestellt werden. Es ist auch für den Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber nach § 42b EStG einsetzbar.

1. Gesetzliche Grundlagen

Der Programmablaufplan enthält gem. § 39b Abs. 8 EStG:

  1. die Berechnung der vom laufenden Arbeitslohn nach § 39b Abs. 2 EStG einzubehaltenden Lohnsteuer für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden,

  2. die Berechnung der einzubehaltenden Lohnsteuer für sonstige Bezüge nach § 39b Abs. 3 Sätze 1 bis 7 EStG,

  3. die Berechnung des Solidaritätszuschlags nach dem Gesetz zur Senkung des Solidaritätszuschlags,

  4. die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die einzubehaltende Kirchenlohnsteuer (Minderung der ermittelten Lohnsteuer nach § 51a EStG),

  5. die Berücksichtigung des Gesetzes zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz),

  6. die Günstigerprüfung bei der Berechnung der Vorsorgepauschale nach dem EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz,

  7. die Vorschriften des Steueränderungsgesetzes 2007.

2. Erläuterungen

2.1 Allgemeines

Es sind tägliche, wöchentliche, monatliche und jährliche Lohnzahlungszeiträume berücksichtigt. Die Aufteilung von Jahresbeträgen auf unterjährige Lohnzahlungszeiträume sowie die Hochrechnung von Beträgen für unterjährige Lohnzahlungszeiträume auf Jahresbeträge wird entsprechend den in § 39b Abs. 2 Satz 5 EStG angegebenen Bruchteilen vorgenommen. Bruchteile eines Cent werden entsprechend den Angaben im Programmablaufplan auf ganze Cent aufgerundet bzw. bleiben außer Ansatz.

Hat ein Rechenergebnis oder ein zu übertragendes Feld Dezimalstellen, die im Empfangsfeld nicht vorgesehen sind und es ist im Programmablaufplan nichts anderes angegeben, sind diese überschüssigen Dezimalstellen wegzulassen.

2.2 Feldlängen

Das Format und die Länge der Parameter und internen Felder sind bei der Programmierung (Codierung) zu bestimmen, soweit sie sich nicht unmittelbar aus den Erläuterungen oder dem Programmablaufplan ergeben.

Feldbeschreibungen ohne Stellenangaben beziehen sich auf Ganzzahlen, ansonsten sind die Nachkommastellen angegeben. Bei der Steuerberechnung werden Gleitkommafelder verwendet.

2.3 Symbole

Die im Programmablaufplan verwendeten Sinnbilder entsprechen der Zeichenschablone nach DIN 66001.

Darüber hinaus bedeuten:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
= Wert nach unten abrunden (z.B. € ↓ = auf volle € abrunden)
= Wert nach oben aufrunden (z.B. C ↑ = auf volle C aufrunden)
= „übertragen nach” (Zuweisung)

3. Schnittstellenkonventionen

3.1 Eingangsparameter

Die Plausibilität der Parameter wird im Programm nicht geprüft. Sie müssen daher in Vorprogrammen des Arbeitgebers abgesichert werden. Es kommen z.B. in Betracht:

  • Vorzeichenprüfung (z.B. darf der Wert in RE4 nicht negativ sein);

  • Prüfung auf gültigen Inhalt (z.B. Wert in LZZ nur 1, 2, 3 oder 4, Wert in ALTER1);

  • Prüfung von Eingangswerten im Verhältnis zu anderen Eingangswerten (z.B. darf VBEZ nicht größer als RE4 sein, da die Versorgungsbezüge im Bruttolohn enthalten sein müssen; wenn STKL = 2 ist, muss ZKF größer als Null sein).

Es werden folgende Eingangsparameter benötigt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Name
Bedeutung
AJAHR
Auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgendes Kalenderjahr
(erforderlich, wenn ALTER1=1)
ALTER1
1, wenn das 64. Lebensjahr vor Beginn des Kalenderjahres voll-
endet wurde, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet (§ 24 a
EStG), sonst = 0
HINZUR
In der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers eingetragener Hinzu-
rechnungsbetrag für den Lohnzahlungszeitraum in Cent
JFREIB
Jahresfreibetrag nach Maßgabe der Eintragungen auf der
Lohnsteuerkarte in Cent (ggf. 0)
JHINZU
Jahreshinzurechnungsbetrag in Cent (ggf. 0)
JRE4
Voraussichtlicher Jahresarbeitslohn ohne sonstige Bezüge und
ohne Vergütung für mehrjährige Tätigkeit in Cent (ggf. 0)
Anmerkung: Die Eingabe dieses Feldes ist erforderlich bei Eingabe
„sonstiger Bezüge” (Feld SONSTB) oder bei Eingabe der „Vergü-
tung für mehrjährige Tätigkeit” (Feld VMT).
JVBEZ
In JRE4 enthaltene Versorgungsbezüge in Cent (ggf. 0)
KRV
1 = der Arbeitnehmer ist im Lohnzahlungszeitraum in der gesetzli-
chen Rentenversicherung versicherungsfrei und gehört zu den in
§ 10c Abs. 3 EStG genannten Personen.
 
Bei anderen Arbeitnehmern ist „0” einzusetzen.
 
Für die Zuordnung sind allein die dem Arbeitgeber ohnehin be-
kannten Tatsachen maßgebend; zusätzliche Ermittlungen braucht
der Arbeitgeber nicht anzustellen.
LZZ
Lohnzahlungszeitraum:
 
1 = Jahr
 
2 = Monat
 
3 = Woche
 
4 = Tag
R
Religionsgemeinschaft des Arbeitnehmers lt. Lohnsteuerkarte (bei
keiner Religionszugehörigkeit = 0)
RE4
Steuerpflichtiger Arbeitslohn vor Berücksichtigung des Versor-
gungsfreibetrags, des Altersentlastungsbetrags und des auf der
Lohnsteuerkarte für den Lohnzahlungszeitraum eingetragenen Frei-
betrags in Cent.
SONSTB
Sonstige Bezüge (ohne Vergütung aus mehrjähriger Tätigkeit) ein-
schließlich Sterbegeld bei Versorgungsbezügen sowie Kapitalaus-
zahlungen/Abfindungen, soweit es sich nicht um Bezüge für mehre-
re Jahre handelt in Cent (ggf. 0)
STERBE
Sterbegeld bei Versorgungsbezügen sowie Kapitalauszahlun-
gen/Abfindungen, soweit es sich nicht um Bezüge für mehrere Jah-
re handelt (in SONSTB enthalten) in Cent
STKL
Steuerklasse:
 
1 = I
 
2 = II
 
3 = III
 
4 = IV
 
5 = V
 
6 = VI
VBEZ
In RE4 enthaltene Versorgungsbezüge in Cent (ggf. 0) ggf. unter
Berücksichtigung einer geänderten Bemessungsgrundlage nach §
19 Abs. 2 Sätze 10 und 11 EStG
VBEZM
Versorgungsbezug im Januar 2005 bzw. für den ersten vollen Mo-
nat in Cent
VBEZS
Voraussichtliche Sonderzahlungen von Versorgungsbezügen im Ka-
lenderjahr des Versorgungsbeginns bei Versorgungsempfängern
ohne Sterbegeld, Kapitalauszahlungen/Abfindungen in Cent
VBS
In SONSTB enthaltene Versorgungsbezüge einschließlich Sterbe-
geld in Cent (ggf. 0)
VJAHR
Jahr, in dem der Versorgungsbezug erstmalig gewährt wurde; wer-
den mehrere Versorgungsbezüge gezahlt, wird aus Vereinfa-
chungsgründen für die Berechnung der älteste erstmalige Bezug
angesetzt.
VKAPA
Kapitalauszahlungen/Abfindungen bei Versorgungsbezügen für
mehrere Jahre in Cent (ggf. 0)
VMT
Vergütung für mehrjährige Tätigkeit ohne Kapitalauszahlun-
gen/Abfindungen bei Versorgungsbezügen in Cent (ggf. 0)
WFUNDF
In der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers eingetragener Freibetrag
für den Lohnzahlungszeitraum in Cent
ZKF
Zahl der Freibeträge für Kinder (eine Dezimalstelle, nur bei Steuer-
klassen I, II, III und IV)
ZMVB
Zahl der Monate, für die Versorgungsbezüge gezahlt werden (nur
erforderlich bei Jahresberechnung (LZZ = 1)

3.2 Ausgangsparameter

Als Ergebnis stellt das Programm folgende Ausgangsparameter zur Verfügung:


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Name
Bedeutung
BK
Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer in Cent
BKS
Bemessungsgrundlage der sonstigen Bezüge (ohne Vergütung für
mehrjährige Tätigkeit) für die Kirchenlohnsteuer in Cent
BKV
Bemessungsgrundlage der Vergütung für mehrjährige Tätigkeit für
die Kirchenlohnsteuer in Cent
LSTLZZ
Für den Lohnzahlungszeitraum einzubehaltende Lohnsteuer in
Cent
SOLZLZZ
Für den Lohnzahlungszeitraum einzubehaltender Solidaritäts-
zuschlag in Cent
SOLZS
Solidaritätszuschlag für sonstige Bezüge (ohne Vergütung für mehr-
jährige Tätigkeit) in Cent
SOLZV
Solidaritätszuschlag für die Vergütung für mehrjährige Tätigkeit in
Cent
STS
Lohnsteuer für sonstige Bezüge (ohne Vergütung für mehrjährige
Tätigkeit) in Cent
STV
Lohnsteuer für Vergütung für mehrjährige Tätigkeit in Cent

4. Interne Felder

Das Programm verwendet intern folgende Felder (wenn ggf. solche Felder im Umfeld des Programms verwendet werden sollen, können sie als Ausgangsparameter behandelt werden, soweit sie nicht während des Programmdurchlaufs noch verändert wurden). Die internen Felder müssen vor Aufruf des Programms gelöscht werden:


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Name
Bedeutung
ALTE
Altersentlastungsbetrag nach Alterseinkünftegesetz in Cent
ANP
Arbeitnehmer-Pauschbetrag/Werbungskosten-Pauschbetrag in €
ANTEIL1
Auf den Lohnzahlungszeitraum entfallender Anteil von Jahreswerten
auf ganze Cent abgerundet
ANTEIL2
Auf den Lohnzahlungszeitraum entfallender Anteil von Jahreswerten
auf ganze Cent aufgerundet
BMG
Bemessungsgrundlage für Altersentlastungsbetrag in Cent
DIFF
Differenz zwischen ST1 und ST2 in €
EFA
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in €
FVB
Versorgungsfreibetrag in Cent
FVBZ
Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in €
HFVB
Maßgeblicher maximaler Versorgungsfreibetrag in Cent
J
Nummer der Tabellenwerte für Versorgungsparameter
JBMG
Jahressteuer nach § 51a EStG, aus der Solidaritätszuschlag und
Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer ermittelt werden in
JW
Jahreswert, dessen Anteil für einen Lohnzahlungszeitraum in
UPANTEIL errechnet werden soll in Cent
K
Nummer der Tabellenwerte für Parameter bei Altersentlastungsbe-
trag
KENNZ
Kennzeichen bei Vergütung für mehrjährige Tätigkeit
 
0 = beim Vorwegabzug ist ZRE4VP zu berücksichtigen
 
1 = beim Vorwegabzug ist ZRE4VP1 zu berücksichtigen
KFB
Summe der Freibeträge für Kinder in €
KZTAB
Kennzahl für die Einkommensteuer-Tarifarten:
 
1 = Grundtarif
 
2 = Splittingtarif
LSTJAHR
Jahreslohnsteuer in €
LST1, LST2, LST3
Zwischenfelder der Jahreslohnsteuer in Cent
MIST
Mindeststeuer für die Steuerklassen V und VI in €
RE4LZZ
Arbeitslohn des Lohnzahlungszeitraums nach Abzug des Versor-
gungsfreibetrags, des Altersentlastungsbetrags und des in der
Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibetrags und Hinzurechnung ei-
nes Hinzurechnungsbetrags in Cent. Entspricht dem Arbeitslohn, für
den die Lohnsteuer im personellen Verfahren aus der zum Lohnzah-
lungszeitraum gehörenden Tabelle abgelesen würde
RE4LZZV
Arbeitslohn des Lohnzahlungszeitraums nach Abzug des Versor-
gungsfreibetrags und des Altersentlastungsbetrags in Cent zur Be-
rechnung der Vorsorgepauschale
RW
Rechenwert in Gleitkommadarstellung
SAP
Sonderausgaben-Pauschbetrag in €
SOLZFREI
Freigrenze für den Solidaritätszuschlag in €
SOLZJ
Solidaritätszuschlag auf die Jahreslohnsteuer in €, C (2 Dezimal-
stellen)
SOLZMIN
Zwischenwert für den Solidaritätszuschlag auf die Jahreslohnsteuer
in €, C (2 Dezimalstellen)
ST
Tarifliche Einkommensteuer in €
ST1
Tarifliche Einkommensteuer auf das 1,25-fache ZX in €
ST2
Tarifliche Einkommensteuer auf das 0,75-fache ZX in €
TAB1
Tabelle für die Vomhundertsätze des Versorgungsfreibetrags
TAB2
Tabelle für die Höchstbetrage des Versorgungsfreibetrags
TAB3
Tabelle für die Zuschläge zum Versorgungsfreibetrag
TAB4
Tabelle für die Vomhundertsätze des Altersentlastungsbetrags
TAB5
Tabelle für die Höchstbetrage des Altersentlastungsbetrags
VBEZB
Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag in Cent
VHB
Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach Alterseinkünftegesetz in
€, C (2 Dezimalstellen)
VSP
Vorsorgepauschale in €, C (2 Dezimalstellen)
VSPN
Vorsorgepauschale nach Alterseinkünftegesetz in €, C (2 Dezimal-
stellen)
VSP1
Zwischenwert 1 bei der Berechnung der Vorsorgepauschale nach
dem Alterseinkünftegesetz in €, C (2 Dezimalstellen)
VSP2
Zwischenwert 2 bei der Berechnung der Vorsorgepauschale nach
dem Alterseinkünftegesetz in €, C (2 Dezimalstellen)
VSPKURZ
Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach § 10c Abs. 3 EStG in
der für 2004 geltenden Fassung in €
VSPMAX1
Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach § 10c Abs. 2 Nr. 2 EStG
in der für 2004 geltenden Fassung in €
VSPMAX2
Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach § 10c Abs. 2 Nr. 3 EStG
in der für 2004 geltenden Fassung in €
VSPO
Vorsorgepauschale nach § 10c Abs. 2 Satz 2 EStG in der für 2004
geltenden Fassung vor der Höchstbetragsberechnung in €, C
(2 Dezimalstellen)
VSPREST
Für den Abzug nach § 10c Abs. 2 Nrn. 2 und 3 EStG in der für 2004
geltenden Fassung verbleibender Rest von VSPO in €, C
(2 Dezimalstellen)
VSPVOR
Höchstbetrag der Vorsorgepauschale nach § 10c Abs. 2 Nr. 1 EStG
in der für 2004 geltenden Fassung in €, C (2 Dezimalstellen)
X
Zu versteuerndes Einkommen gem. § 32a Abs. 1 und 2 EStG
(2 Dezimalstellen)
Y
gem. § 32a Abs. 1 EStG (6 Dezimalstellen)
ZRE4
Auf einen Jahreslohn hochgerechnetes RE4LZZ in €, C (2 Dezimal-
stellen)
ZRE4VP
Auf einen Jahreslohn hochgerechnetes RE4LZZV zur Berechnung
der Vorsorgepauschale in €, C (2 Dezimalstellen)
ZRE4VP1
Sicherungsfeld von ZRE4VP bei der Berechnung des Vorwegab-
zugs für die Vergütung für mehrjährige Tätigkeit in €, C (2 Dezimal-
stellen)
ZTABFB
Feste Tabellenfreibeträge (ohne Vorsorgepauschale) in €
ZVBEZ
Auf einen Jahreslohn hochgerechnetes (VBEZ abzüglich FVB) in
€, C (2 Dezimalstellen)
ZVE
Zu versteuerndes Einkommen in €
ZX, ZZX, HOCH,
VERGL
Zwischenfelder zu X für die Berechnung der Steuer nach § 39b
Abs. 2 Satz 8 EStG in €.


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Allgemeine maschinelle Jahreslohnsteuer 2007 (Prüftabelle)

Jahresbrutto-
lohn (in €)
Jahreslohnsteuer 2007 (in €) in Steuerklasse
I
 
II
 
III
 
IV
 
V
 
VI
5.000
0
 
0
 
0
 
0
 
612
 
750
7.500
0
 
0
 
0
 
0
 
987
 
1.125
10.000
0
 
0
 
0
 
0
 
1.362
 
1.739
12.500
232
 
18
 
0
 
232
 
2.403
 
2.789
15.000
714
 
444
 
0
 
714
 
3.400
 
3.722
17.500
1.362
 
1.043
 
0
 
1.362
 
4.266
 
4.576
20.000
2.048
 
1.713
 
0
 
2.048
 
5.126
 
5.458
22.500
2.691
 
2.342
 
264
 
2.691
 
6.044
 
6.398
25.000
3.361
 
2.997
 
628
 
3.361
 
7.020
 
7.394
27.500
4.059
 
3.680
 
1.104
 
4.059
 
8.052
 
8.438
30.000
4.783
 
4.390
 
1.634
 
4.783
 
9.102
 
9.488
32.500
5.534
 
5.127
 
2.240
 
5.534
 
10.152
 
10.538
35.000
6.313
 
5.890
 
2.952
 
6.313
 
11.202
 
11.588
37.500
7.118
 
6.682
 
3.684
 
7.118
 
12.252
 
12.638
40.000
7.951
 
7.499
 
4.334
 
7.951
 
13.302
 
13.688
42.500
8.810
 
8.344
 
4.976
 
8.810
 
14.352
 
14.738
45.000
9.697
 
9.216
 
5.632
 
9.697
 
15.402
 
15.788
47.500
10.610
 
10.115
 
6.300
 
10.610
 
16.452
 
16.838
50.000
11.551
 
11.041
 
6.982
 
11.551
 
17.502
 
17.888
52.500
12.518
 
11.994
 
7.678
 
12.518
 
18.552
 
18.938
55.000
13.513
 
12.974
 
8.388
 
13.513
 
19.602
 
19.988
57.500
14.531
 
13.981
 
9.110
 
14.531
 
20.652
 
21.038
60.000
15.552
 
15.002
 
9.846
 
15.552
 
21.702
 
22.088


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Besondere maschinelle Jahreslohnsteuer 2007 (Prüftabelle)

Jahresbrutto-
lohn (in €)
Jahreslohnsteuer 2007 (in €) in Steuerklasse
I
II
III
IV
V
VI
5.000
0
 
0
 
0
 
0
 
612
 
750
7.500
0
 
0
 
0
 
0
 
987
 
1.125
10.000
37
 
0
 
0
 
37
 
1.362
 
1.739
12.500
431
 
192
 
0
 
431
 
2.403
 
2.789
15.000
942
 
648
 
0
 
942
 
3.400
 
3.722
17.500
1.553
 
1.230
 
0
 
1.553
 
4.266
 
4.576
20.000
2.193
 
1.855
 
220
 
2.193
 
5.126
 
5.458
22.500
2.862
 
2.508
 
616
 
2.862
 
6.044
 
6.398
25.000
3.559
 
3.190
 
1.044
 
3.559
 
7.020
 
7.394
27.500
4.284
 
3.901
 
1.522
 
4.284
 
8.052
 
8.438
30.000
5.039
 
4.640
 
2.104
 
5.039
 
9.102
 
9.488
32.500
5.822
 
5.408
 
2.714
 
5.822
 
10.152
 
10.538
35.000
6.633
 
6.205
 
3.338
 
6.633
 
11.202
 
11.588
37.500
7.473
 
7.030
 
3.976
 
7.473
 
12.252
 
12.638
40.000
8.342
 
7.884
 
4.628
 
8.342
 
13.302
 
13.688
42.500
9.239
 
8.766
 
5.294
 
9.239
 
14.352
 
14.738
45.000
10.165
 
9.677
 
5.976
 
10.165
 
15.402
 
15.788
47.500
11.119
 
10.616
 
6.670
 
11.119
 
16.452
 
16.838
50.000
12.102
 
11.584
 
7.380
 
12.102
 
17.502
 
17.888
52.500
13.114
 
12.581
 
8.104
 
13.114
 
18.552
 
18.938
55.000
14.154
 
13.606
 
8.842
 
14.154
 
19.602
 
19.988
57.500
15.204
 
14.655
 
9.594
 
15.204
 
20.652
 
21.038
60.000
16.254
 
15.705
 
10.362
 
16.254
 
21.702
 
22.088

BMF v. - IV C 5 - S 2361 - 34/06 I A 5 - Vw 7430/04/0002

Fundstelle(n):
RAAAC-31857