Rückwirkende Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze des § 17 EStG verfassungsgemäß ?
Leitsatz
Die für den Veranlagungszeitraum 1999 erstmals geltende Vorschrift des § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG in der Fassung des StEntlG,
nach der eine wesentliche Beteiligung bereits vorliegt, wenn der Veräußerer an der Gesellschaft zu mindestens 10 v. H. beteiligt
war, führt in Veräußerungsfällen, die nach der Verkündung der Gesetzesänderung wirksam geworden sind, nicht zur Verletzung
von Grundrechten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 952 Nr. 16 EFG 2004 S. 105 EFG 2004 S. 105 Nr. 2 RAAAB-14688
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