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Arbeitshilfe - Stand: 01.01.2024

GmbH: Einladung zu einer ordentlichen Gesellschafterversammlung – Muster

Reinald Gehrmann
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  • GmbH: Einladung zu einer ordentlichen Gesellschafterversammlung – Muster

Beschlüsse der Gesellschafter werden grundsätzlich in Gesellschafterversammlungen gefasst (§ 48 Abs. 1 GmbHG), sofern die Satzung keine andere Form vorsieht. Die Form der Einberufung der Gesellschafterversammlung bei einer GmbH ist in § 51 GmbHG geregelt und erfolgt durch Einladung aller Gesellschafter, die in die Gesellschafterliste eingetragen sind (§ 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG), unabhängig davon, ob sie auch stimmberechtigt sind. Die Einladung hat mittels eingeschriebener Briefe zu erfolgen, das heißt jedenfalls durch Übergabeeinschreiben (früher Einschreiben mit Rückschein). Ob darüber hinaus auch eine Einladung die mittels Einwurfeinschreiben versendet wurde, den Anforderungen des § 51 GmbHG genügt, ist höchstrichterlich bislang nicht entschieden und in der Literatur umstritten.

Schwere Mängel der Einberufung der Versammlung, wie etwa das Fehlen der Angabe von Ort und Zeit der Versammlung haben die Nichtigkeit der gleichwohl gefassten Beschlüsse zur Folge. Leichtere Mängel, wie etwa die Nichteinhaltung der Ladungsfrist, führen lediglich zur Anfechtbarkeit der Beschlüsse.

Mehr zum Thema GmbH sowie weiterführende Informationen im infoCenter.

Weitere ggf. in Betracht kommende Muster:

  • GmbH – Gesellschafterbeschluss über eine Satzungsänderung

  • GmbH – Abberufung und Berufung eines Geschäftsführers

  • GmbH – Anstellungsvertrag für Fremdgeschäftsführer

  • GmbH – Anstellungsvertrag für Gesellschafter-Geschäftsführer

  • GmbH – Bestellung eines Prokuristen