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Grunderwerbsteuer bei Kauf eines Mobilheims
Das (NWB EAAAH-54798) entschieden, dass auch die Übertragung eines Mobilheims der Grunderwerbsteuer unterliegt. Ursächlich dafür ist, dass auch ein Mobilheim ein Gebäude i. S. des Grunderwerbsteuerrechts ist. Nach Auffassung des Finanzgerichts war die Revision nicht zuzulassen.
Die Klägerin schloss im Jahr 2018 einen Vertrag über ein „Kleinwochenendhaus“ ab und verpflichtete sich zugleich zum Abschluss eines entsprechenden Grundstückspachtvertrags mit dem Grundstückseigentümer. In letztgenannten Vertrag wurde insbesondere vereinbart, dass die Verpachtung ausschließlich zum Zweck der Aufstellung von Mobilheimen als Ferien- und Wochenendhäuser erfolgt, wobei die Vertragsdauer zehn Jahre betrug. Neben Regelungen über die Übernahme von Kosten etc. enthielt der Vertrag eine Klausel, nach welcher der Pächter bei Veräußerung des im Eigentum des Pächters stehenden Hauses an eine dritte Person verpflichtet war, den Verpächter zu informieren. Ziel der Regelung war es, dass der Verpächter selbst entscheiden konnte, mit wem er einen Pachtvertrag abschließt. Nach Unterzeic...