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Arbeitnehmer in unständigen Beschäftigungen
Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten und Abrechnung von Steuern
Für Arbeitnehmer, die eine berufsmäßig unständige, also eine Beschäftigung ausüben, die auf weniger als eine Woche befristet ist, gelten einige Besonderheiten bei der Abrechnung von Steuern und Sozialabgaben, die der Arbeitgeber kennen sollte und die in der Praxis zu beachten sind. In diesem Beitrag sind die wichtigsten Bestimmungen rund um die unständig Beschäftigten zusammengefasst sowie weiterführende Literaturhinweise enthalten.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Soziale Absicherung als Regelungsgrund in der Sozialgesetzgebung
[i]„Alte“ Kriterien gelten im Kern bis heuteRegelungen über unständig (u.) Beschäftigte finden sich in der Sozialgesetzgebung erstmalig in den frühen Jahren des 20. Jahrhunderts. Im Mittelpunkt der Überlegungen stand die Frage der sozialen Absicherung von Personen, deren Tätigkeiten i. d. R. bereits nach einem Tag oder wenigen Tagen erledigt waren (seinerzeit umgangssprachlich „Tagelöhner“). Die damals aufgestellten Kriterien sind im Kern bis heute erhalten geblieben.
[i]Zahl der Betroffenen und Berufsbild stark verändertMassiv gewandelt hat sich hingegen die Zahl derer, die unständig beschäftigt sind, sowie das berufliche Erscheinungsbild. Bis in die 70er Jahre zählten überw...