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NWB Nr. 41 vom Seite 3150

Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten im Schiedsverfahren lösen

Schiedsklauseln in Gesellschaftsverträgen

Michael Bisle

Die Möglichkeit, Schiedsrichter mit besonderer Sachkunde zu bestellen, die mögliche Zeit- und Kostenersparnis gegenüber einem staatlichen Gerichtsverfahren (ggf. über mehrere Instanzen) und insbesondere die Vertraulichkeit des Schiedsverfahrens im Vergleich zur Öffentlichkeit des Zivilprozesses machen das Schiedsverfahren gerade auch für die Lösung von gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen attraktiv. So finden sich Schiedsvereinbarungen und Schiedsklauseln in der Praxis vermehrt auch in Gesellschaftsverträgen und Gesellschaftervereinbarungen. Nachfolgender Beitrag gibt hierzu einen rechtlichen Überblick, wobei Regelungen im Bereich der Aktiengesellschaft ausgeklammert bleiben.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Private Schiedsgerichte können staatliche Gerichte verdrängen

[i]Konfliktparteien können Schiedsvereinbarung treffenGesellschaftsrechtliche Streitigkeiten können durch private Schiedsgerichte entschieden werden. Diese verdrängen die staatlichen Gerichte in ihrer Zuständigkeit, wenn die Konfliktparteien eine wirksame Schiedsvereinbarung getroffen haben (§ 1029 Abs. 1 ZPO) oder die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts wirksam durch „nicht auf Vereinbarung beruhend...