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NWB Nr. 36 vom Seite 2722

Rentenpaket in Kraft

Rente mit 63 eröffnet Lücke und hat Auswirkungen auf Altersteilzeitverträge

Horst Marburger

Am ist das Rentenpaket der Bundesregierung in Kraft getreten. Es handelt sich um das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz vom , BGBl 2014 I S. 787). Das Gesetz brachte Leistungsverbesserungen in den Bereichen Rente ab 63, Mütterrente, Erwerbsminderungsrente und höhere Leistungsausgaben für Rehabilitation. Das für die Unternehmen wichtigste Thema ist zweifellos die Rente mit 63. So besteht die Gefahr, dass zahlreiche Fachkräfte vorzeitig in die Rente gehen und damit im Betrieb fehlen. Außerdem gibt es erhebliche Auswirkungen auf eine etwaige Altersteilzeit.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Grundsätze

[i]Kosten des RentenpaketsLaut Bundesregierung werden die Kosten des Rentenpakets für 2014 mit 4,4 Mrd. € insgesamt kalkuliert. 2015 betragen sie rund 9 Mrd. € und steigen bis 2030 auf 11 Mrd. € jährlich an. Dabei ist der größte Posten die Mütterrente mit 3,3 Mrd. € im Jahre 2014 sowie 6,7 Mrd. € im Jahre 2015.

Die Rente ab 63 kostet 2014 rund 0,9 Mrd. €, 2015 rund 1,9 Mrd. €. Diese Kosten werden bis 2030 auf rund 3,1 Mrd. € ansteigen. Die Ausgaben für das Rentenpaket belau...