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StuB 14/2014 S. 542

Einkommensteuer | Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen für private Fahrten

Durch das AmtshilfeRLUmsG wurde § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG um Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge ergänzt. Zu den Einzelheiten hat nun das BMF Stellung genommen ( NWB NAAAE-67090).

Hintergrund: Um Wettbewerbsnachteile für Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge abzubauen, die auf dem derzeit noch deutlich höheren Listenpreis im Vergleich zu Kfz mit einem Verbrennungsmotor beruhen, ist § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG um eine Nachteilsausgleichsregelung ergänzt worden, nach der der Listenpreis als Bemessungsgrundlage um die in diesem enthaltenen Kosten für das Batteriesystem gemindert wird. Die Neuregelung ist ab dem 1. 1. 2013 für Elektrofahrzeuge und Hybridelektrofahrzeuge anzuwenden, die vor dem 1. 1. 2023 angeschafft, geleast oder zur Nutzung über...