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BFH 19.04.2012 VI R 74/10, StuB 13/2012 S. 525

Einkommen-/Lohnsteuer | Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 verfassungskonform

(1) Dem in § 33 Abs. 4 EStG i. d. F. des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 und in § 64 Abs. 1 EStDV i. d. F. des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 geregelten Verlangen, die Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall formalisiert nachzuweisen, ist nach § 84 Abs. 3f EStDV i. d. F. des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 auch im Veranlagungszeitraum 2006 Rechnung zu tragen. (2) Weder die in § 33 Abs. 4 EStG i. d. F. des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 normierte Verordnungsermächtigung noch der auf ihrer Grundlage ergangene § 64 Abs. 1 EStDV i. d. F. des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 begegnet rechtsstaatlichen Zweifeln. (3) Die in § 84 Abs. 3f EStDV i. d. F. des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 angeordnete rückwirkende Geltungsanordnung des § 64 EStDV i. d. F. des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 ist unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten ebenfalls nicht z...