1. Benötigt der Testamentsvollstrecker für eine nicht voll entgeltliche Veräußerung eines Nachlassgrundstücks gem. § 2206 BGB i.V.m. § 2205 Satz 3 BGB die Zustimmung des Erben, kann die Einholung der Zustimmungserklärung am Maßstab der Sittenwidrigkeit gemessen werden. Hierbei sind diejenigen Grundsätze anzuwenden, die zur Sittenwidrigkeit von Immobilienkaufverträgen als wucherähnliche Rechtsgeschäfte entwickelt wurden.
2. Die sittenwidrige Einholung der erforderlichen Zustimmungserklärung des Erben hat die Nichtigkeit sowohl des Verpflichtungs- als auch des Verfügungsgeschäfts zur Folge.
Fundstelle(n): NJW 2025 S. 8 Nr. 40 PAAAJ-98424
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