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OLG Karlsruhe Beschluss v. - 14 W 95/23 (Wx)

Gesetze: BGB § 1923; VerschG § 11; FamFG § 26

Leitsatz

Leitsatz:

1. Kann im Wege der Amtsermittlung gemäß § 26 FamFG in einem Erbscheinverfahren nach Einholung eines rechtsmedizinischen Sachverständigengutachtens nicht mit der erforderlichen Sicherheit geklärt werden, dass ein Erblasser von seinem Ehegatten überlebt worden ist, greift die Vermutung des § 11 VerschG.

2. An den Beweis des Überlebens im Rahmen des § 1923 BGB sind strenge Anforderungen zu stellen (Anschluss , Rn. 25, juris).

Fundstelle(n):
ErbBstg 2024 S. 255 Nr. 11
PAAAJ-77072

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