Rückstellung für Steuernachforderungen aus einer Außenprüfung
Leitsatz
Eine Rückstellung für Steuernachforderungen aufgrund einer Außenprüfung, denen keine Steuerhinterziehung zugrunde liegt, ist
nicht bereits im Jahr der wirtschaftlichen Verursachung sondern erst im Jahr der „Aufdeckung” zu bilden.
Fundstelle(n): AO-StB 2020 S. 187 Nr. 6 BB 2020 S. 367 Nr. 7 BBK-Kurznachricht Nr. 1/2020 S. 4 DStR 2019 S. 6 Nr. 48 DStRE 2019 S. 1502 Nr. 24 EFG 2019 S. 1820 Nr. 22 GmbH-StB 2020 S. 21 Nr. 1 KÖSDI 2020 S. 21548 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 5/2020 S. 290 StuB-Bilanzreport Nr. 1/2020 S. 30 PAAAH-33616
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