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NWB-BB Nr. 7 vom Seite 219

Haftungsfalle Krisenmandant: BGH verlangt vom Berater Hinweise auf Insolvenzgründe

Anforderungen und Risiken steigen

RA/StB Cornelius Nickert und RA Matthias Kühne

Bislang war streitig, ob der Steuerberater bei der Erstellung einer Handelsbilanz verpflichtet sein sollte, auf etwaig bestehende Insolvenzrisiken hinzuweisen. Nach der wohl h. M. in der Literatur bestand schon aufgrund der Regelung des § 264 Abs. 2 HGB eine „Redepflicht“. Der BGH hat nun in einem aktuellen Urteil vom - IX ZR 285/14 NWB JAAAG-37973 zur Haftung des Steuerberaters im Zusammenhang mit der Beratung eines Krisenmandanten und zu eventuell bestehenden Redepflichten Stellung genommen.

I. Die BGH-Entscheidung in Kürze

Das NWB JAAAG-37973 lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Besteht für eine Kapitalgesellschaft ein Insolvenzgrund, scheidet eine Bilanzierung nach Fortführungswerten aus, wenn innerhalb des Prognosezeitraums damit zu rechnen ist, dass das Unternehmen noch vor dem Insolvenzantrag, im Eröffnungsverfahren oder alsbald nach Insolvenzeröffnung stillgelegt werden wird.

  • Der mit der Erstellung eines Jahresabschlusses für eine GmbH beauftragte Steuerberater ist verpflichtet zu prüfen, ob sich auf der Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und der ihm sonst bekannten Umstände tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten...