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SteuerStud Nr. 4 vom Seite 206

Verbindlichkeiten und Forderungen in fremder Währung

Korrekter Ansatz in der Handels- und Steuerbilanz

Christiane Dürr

Aufgrund der stetig steigenden Internationalisierung des Warenverkehrs gewinnen die Verbindlichkeiten und Forderungen in fremder Währung sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz immer mehr an Bedeutung. Dieser Beitrag soll Ihnen einen Überblick über die Bilanzierung der Fremdwährungsverbindlichkeiten und -forderungen verschaffen.

I. Allgemeines

Da die Handels- und die Steuerbilanz in Euro aufzustellen sind, sind die Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung bei ihrer Entstehung stets mit dem zu diesem Zeitpunkt maßgebenden Wechselkurs in Euro umzurechnen und zu erfassen, § 244 HGB.

Beispiel 1

Der bilanzierende Unternehmer U wird am vom ausländischen Lieferanten L mit Ware in einem Gegenwert i. H. von 138.566,40 US-$ beliefert. Die Bezahlung dieser Ware hat U erst zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen. Am beträgt der Wechselkurs 1 € = 1,28 US-$.

Lösung

Im Zeitpunkt der Lieferung der Ware entsteht bei U eine Verbindlichkeit gegenüber L i. H. von 138.566,40 US-$. Da jedoch sowohl die Handels- als auch die Steuerbilanz des U nur in Euro aufgestellt werden kann, ist diese Fremdwährungsverbindlichkeit mit dem ...