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Verdeckte Gewinnausschüttung durch (vorzeitige) Kapitalabfindung einer Pensionszusage
Vertragliche Pensionszusage muss Abfindungsklausel enthalten und Einmalzahlung mit der Zusage in Einklang stehen
Der BFH hat in zwei aktuellen Urteilen seine Rechtsprechung zur verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) weiterentwickelt. Er nimmt bei der Auszahlung von Pensionszusagen eine geschäftsvorfallbezogene statt einer handelsbilanziellen Betrachtungsweise vor und hält insoweit an seiner umstrittenen Rechtsprechung fest.
Zahlungen im Zusammenhang mit einer Pensionszusage
In der Entscheidung I R 28/13 war streitig, ob die als Abfindung für den Verzicht auf eine Pensionszusage geleistete Zahlung an einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer als vGA einzuordnen war. Die Vereinbarung sah lediglich eine monatliche Rentenzahlung ab einem bestimmten Alter (65. Lebensjahr) oder dauernder Arbeitsunfähigkeit und gleichzeitiger Beendigung des Geschäftsführervertrags vor. Da Gesellschaftsanteile verkauft werden sollten, verzichtete der Geschäftsführer ohne Beendigung seiner Tätigkeit auf die Altersversorgung und erhielt dafür einen Einmalbetrag.
In der Entscheidung I R 89/12 hatte der Gesellschafter-Geschäftsführer Anspruch auf Altersversorgung in Form eines Einmalbetrags, wenn er nach Vollendung des 60. Lebensjahres seine Tätigkeit beendet oder vorher wegen Invalidi...