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KSR Nr. 2 vom Seite 11

Steuerermäßigung nach § 35a EStG

BMF veröffentlicht überarbeitetes Anwendungsschreiben

Martin Hilbertz

Das BMF hat in einem umfangreichen Schreiben zu den Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Steuerermäßigung nach § 35a EStG Stellung genommen. Damit ersetzt die Verwaltung ihre bisherige Anweisung und berücksichtigt die Rechtsprechung der vergangenen Jahre. Auch die Anlage mit der beispielhaften Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen wurde überarbeitet.

Hintergrund

Mit (BStBl 2012 II S. 232) hat der BFH entschieden, dass von einem Handwerksbetrieb ausgeführte Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbst bewohnten Hauses Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG darstellen können. Nach Ansicht des VI. Senats gilt dies unabhängig davon, ob ein Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird. Der BFH nahm in dieser Entscheidung auch eine Abgrenzung zu Neubaumaßnahmen vor. Daher war u. a. fraglich, wie im Hinblick auf diese Rechtsprechung bei Erweiterungen der Nutz- und Wohnfläche eines bestehenden und bewohnten Gebäudes sowie bei Baumaßnahmen nach Begründung eines Haushalts, die im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Fertigstellung anfallen, zu verfahren ist....